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   OVG Niedersachsen, 24.07.1995 - 3 K 2909/93   

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OVG Niedersachsen, 24.07.1995 - 3 K 2909/93 (https://dejure.org/1995,10458)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.07.1995 - 3 K 2909/93 (https://dejure.org/1995,10458)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juli 1995 - 3 K 2909/93 (https://dejure.org/1995,10458)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NuR 1997, 203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.1995 - 3 K 2909/93
    Sie verstoßen auch nicht gegen die Eigentumsgewährleistung durch Art. 14 GG, da sie - indem sie an die Situationsgebundenheit der Grundstücke anknüpfen - Inhalt und Schranken des Grundeigentums bestimmen und auch unter Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes und der Grundeigentümer nicht unverhältnismäßig sind (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 24.6.1993 - 7 C 26.92 - Buchholz 11 Art. 14 Nr. 279, m.w.N.; BVerwG, Urt v. 13.4.1983 - 4 C 21.79 - BVerwGE 67, 84).

    Zum einen zeichnet § 4 Abs. 1 Nr. 1 VO i.V. mit § 3 VO lediglich eine den betroffenen Grundstücken selbst anhaftende Beschränkung der Eigentümerbefugnisse nach, die daraus resultiert, daß die natürlichen Gegebenheiten der Grundstücke im Interesse der Allgemeinheit erhaltenswert sind und des Schutzes bedürfen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 24.6.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.1995 - 3 K 2909/93
    Rechtliche Bindungen dieser Art können auch aufgrund überörtlicher Vorschriften bestehen, die die Gemeinde bei ihren Planungen berücksichtigen muß (BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989 - 4 NB 10.88, UPR 1989, 340 m.w.N.).

    Da nach Sinn und Zweck des Normenkontrollverfahrens jede bestehende oder in absehbarer Zeit zu erwartende Beeinträchtigung in rechtlich geschützten Interessen als Nachteil i.S.d. § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO anzusehen ist (BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989, a.a.O.), begründet die Beschränkung der Planungshoheit der Antragstellerin, die darauf zurückzuführen ist, daß die Antragstellerin z.B. bei der Bauleitplanung die Unterschutzstellung des Gebietes berücksichtigen muß, die Antragsbefugnis.

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.1995 - 3 K 2909/93
    Der Vorbehalt "im Rahmen der Gesetze" überläßt dem Gesetzgeber sowie dem hinreichend ermächtigten (Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG) Verordnungsgeber die Ausgestaltung des Bereichs gemeindlicher Selbstverwaltung jedoch nicht beliebig; er findet seine Grenze am Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie, da der Wesensgehalt der gemeindlichen Selbstverwaltung durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber nicht ausgehöhlt werden darf (BVerfG, Beschl. v. 23.6.1987 - 2 BvR 826/83, NuR 1988, 188 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.1995 - 3 K 2909/93
    Die unter Naturschutz gestellten Flächen sind überdies schutzbedürftig (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102/88, NVwZ 1988, 1020), da nach der Einschätzung der Antragsgegnerin, der insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (Urt. d. Senats v. 24.10.1994 - 3 K 6691/93 - Schinck, AgrarR 1985, 189 m.w.N.; Blum/Agena/Franke, NNatSchG, Komm., § 24-34 Rdnr. 11 f.), die Gefahr besteht, daß sie zerstört, beeinträchtigt oder so verändert werden, daß ihre Bedeutung für den Naturschutz beeinträchtigt wird.
  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 21.79

    Auskiesungsverbot im Landschaftsschutzgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.1995 - 3 K 2909/93
    Sie verstoßen auch nicht gegen die Eigentumsgewährleistung durch Art. 14 GG, da sie - indem sie an die Situationsgebundenheit der Grundstücke anknüpfen - Inhalt und Schranken des Grundeigentums bestimmen und auch unter Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes und der Grundeigentümer nicht unverhältnismäßig sind (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 24.6.1993 - 7 C 26.92 - Buchholz 11 Art. 14 Nr. 279, m.w.N.; BVerwG, Urt v. 13.4.1983 - 4 C 21.79 - BVerwGE 67, 84).
  • OVG Sachsen, 16.08.2000 - 1 D 162/99

    Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur Festsetzung eines Naturschutzgebietes ;

    Gemeinden sind gegenüber flächendeckenden Naturschutzverordnungen, die ihr Gebiet teilweise erfassen, nicht schon wegen ihrer Allzuständigkeit als Behörden antragsbefugt (entgegen VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 12.6.1984, VBlBW 1985, 25; NK-Urt. v. 5.8.1998, NVwZ 1999, 1249 - Gewässerschutz - BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989, BVerwGE 81, 307; HessVGH, Beschl. v. 21.1.1986, BRS 46 Nr. 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.7.1995, NuR 1997, 203).

    Allerdings wird die Auffassung vertreten, Gemeinden seien durch ihr Gebiet erfassende, flächendeckende Naturschutzverordnungen stets als Behörden antragsbefugt, weil die Gemeinde aufgrund ihrer allumfassenden örtlichen Zuständigkeit durch solche, zahlreiche Gebote und Verbote enthaltene Verordnungen grundsätzlich in ihren eigenen Angelegenheiten berührt, nämlich in ihrem Aufgabenkreis gesetzlich eingeschränkt werde (so vor allem VGH Bad.- Württ., NK-Urt. v. 12.6.1984, VBlBW 1985, 25; NK-Urt. v. 5.8.1998, NVwZ 1999, 1249 - Gewässerschutz - ebenso BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989, BVerwGE 81, 307; HessVGH, Beschl. v. 21.1.1986, BRS 46 Nr. 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.7.1995, NuR 1997, 203).

  • OVG Niedersachsen, 25.10.1999 - 3 K 1396/99

    Normenkontrolle; Naturschutzgebietsverordnung; Antragsbefugnis;

    Daher ist nicht erkennbar, dass die Antragsgegnerin das ihr bei der Abgrenzung naturschutzrechtlicher Schutzgebiete zustehende weiten Gestaltungsermessen (vgl. Urt. d. Sen. v. 22.6.1992 - 3 K 3/89; Urt. d. Sen. v. 24.7.1995 - 3 K 2909/93 -) fehlerhaft ausgeübt hat.

    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Einschätzung der Antragsgegnerin, der insoweit ein Beurteilungsermessen zusteht (Urt. d. Sen. v. 24.10.1994 - 3 K 6691/93 - ; Urt. v. 24.7.1995, aaO; Schink, AgrarR 1985 S. 189, m.w.N.; Blum/Agena/Franke, NNatSchG, Komm., §§ 24 bis 34, RdNr. 11 f), hinsichtlich der Gefährdung des Gebiets unzutreffend ist, sind nicht ersichtlich.

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07

    Abstellen auf den Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraums i.R.e.

    Sie wäre in diesem Falle als öffentlicher Belang in die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Abwägungsentscheidung der Antragsgegnerin einzubeziehen gewesen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.7.1995 - 3 K 2909/93 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.9.1987 - 5 S 422/86 -, NuR 1988, 191).
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